Beschwerde über Energieanbieterwechsel einreichen beantragen
Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (Schlichtungsstelle Energie), wenn ein Energieanbieterwechsel nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, z. B. verzögerte Umstellung oder Doppelabrechnung.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Beschwerde über Energieanbieterwechsel einreichen mit dem zuständigen Bundesnetzagentur in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Beschwerde über Energieanbieterwechsel einreichen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Reklamationsschreiben an Anbieter · Personalausweis oder Reisepass
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
So gehen Sie vor
- 1
Zunächst den Energieversorger kontaktieren
Schriftliche Reklamation mit Fristsetzung.
- 2
Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie/Bundesnetzagentur
Wenn keine Lösung erzielt wird.
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Schlichtungsverfahren
Die Schlichtungsstelle prüft den Fall und vermittelt zwischen Verbraucher und Anbieter.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Strom- oder Gasanbieterwechsel nicht reibungslos verlaufen ist.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht, ohne zuvor den Anbieter kontaktiert zu haben
- •Fristen für den Lieferantenwechsel (gesetzlich max. 3 Wochen) nicht dokumentiert
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vorherige Beschwerde direkt beim Energieversorger nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Ist die Schlichtung kostenlos?▼
Ja, das Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie ist für Verbraucher kostenfrei.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %