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Sonstiges

Beschwerde über Energieanbieterwechsel einreichen beantragen

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (Schlichtungsstelle Energie), wenn ein Energieanbieterwechsel nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, z. B. verzögerte Umstellung oder Doppelabrechnung.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Beschwerde über Energieanbieterwechsel einreichen mit dem zuständigen Bundesnetzagentur in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Beschwerde über Energieanbieterwechsel einreichen.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 65.0 %
Zuletzt geprüft: 14. September 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Reklamationsschreiben an Anbieter · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zunächst den Energieversorger kontaktieren

    Schriftliche Reklamation mit Fristsetzung.

  2. 2

    Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie/Bundesnetzagentur

    Wenn keine Lösung erzielt wird.

  3. 3

    Schlichtungsverfahren

    Die Schlichtungsstelle prüft den Fall und vermittelt zwischen Verbraucher und Anbieter.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Strom- oder Gasanbieterwechsel nicht reibungslos verlaufen ist.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht, ohne zuvor den Anbieter kontaktiert zu haben
  • Fristen für den Lieferantenwechsel (gesetzlich max. 3 Wochen) nicht dokumentiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vorherige Beschwerde direkt beim Energieversorger nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Ist die Schlichtung kostenlos?

Ja, das Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie ist für Verbraucher kostenfrei.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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