Erklärung der Erbausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht, um die Erbschaft mit Schulden nicht anzunehmen.
Damit wir Erbschaft ausschlagen mit dem zuständigen Nachlassgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Erbschaft ausschlagen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Ausschlagungserklärung persönlich beim Nachlassgericht oder Notar
Innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis der Erbschaft (bei Auslandsberührung 6 Monate).
Protokollierung durch das Gericht
Erklärung wird zu Protokoll gegeben oder notariell beurkundet.
Erbschaft gilt als nicht angenommen
Ausschlagung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Erbinnen und Erben, die eine Erbschaft ablehnen möchten, z. B. wegen Überschuldung des Nachlasses.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Die Erbschaft gilt als angenommen, einschließlich aller Schulden. Eine Anfechtung der Annahme ist nur in engen Grenzen möglich.