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Recht & Justiz

Erbschein beantragen

Amtliches Dokument, das die Erbenstellung gegenüber Banken, Grundbuchamt und Behörden nachweist.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Erbschein beantragen mit dem zuständigen Nachlassgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Erbschein beantragen.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 90.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Sterbeurkunde · Geburtsurkunden der Erben

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    10–80 € je nach Urkunde/Verfahren

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Nachlassgericht stellen

    Persönlich oder über einen Notar, mit eidesstattlicher Versicherung zur Erbfolge.

  2. 2

    Urkunden vorlegen

    Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, ggf. Testament/Erbvertrag.

  3. 3

    Erbschein wird ausgestellt

    Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Erben, die ihre Erbenstellung nachweisen müssen, sofern kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ausreicht.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Eidesstattliche Versicherung zur Erbfolge fehlerhaft
  • Nicht alle Erben/gesetzlichen Erben ermittelt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erbfolge nicht eindeutig nachgewiesen
  • Widerspruch anderer Erbprätendenten

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wie hoch sind die Kosten für einen Erbschein?

Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (Gerichts- und Notarkostengesetz) – je höher der Nachlass, desto höher die Gebühr.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Justiz
Datenqualität
100 %

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