Amtliches Dokument, das die Erbenstellung gegenüber Banken, Grundbuchamt und Behörden nachweist.
Damit wir Erbschein beantragen mit dem zuständigen Nachlassgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Erbschein beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Sterbeurkunde · Geburtsurkunden der Erben
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Antrag beim Nachlassgericht stellen
Persönlich oder über einen Notar, mit eidesstattlicher Versicherung zur Erbfolge.
Urkunden vorlegen
Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, ggf. Testament/Erbvertrag.
Erbschein wird ausgestellt
Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Erben, die ihre Erbenstellung nachweisen müssen, sofern kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ausreicht.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (Gerichts- und Notarkostengesetz) – je höher der Nachlass, desto höher die Gebühr.