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Recht & Justiz

Erbschein beantragen

Amtliches Zeugnis über das Erbrecht, ausgestellt vom Nachlassgericht, das gegenüber Banken, Grundbuchämtern und anderen Institutionen als Legitimation gilt.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Erbschein beantragen mit dem zuständigen Nachlassgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Erbschein beantragen.

Bearbeitung: ca. 1 MonateErfolgsquote: 90.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Sterbeurkunde des Erblassers

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    10–80 € je nach Urkunde/Verfahren

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers stellen

    Persönlich, ggf. mit notarieller Unterstützung.

  2. 2

    Eidesstattliche Versicherung ablegen

    Erbe bestätigt die angegebenen Tatsachen an Eides statt.

  3. 3

    Erbschein erhalten

    Gegen Gebühr (nach Nachlasswert gestaffelt).

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Erbinnen und Erben, die ihre Erbenstellung offiziell nachweisen müssen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Eidesstattliche Versicherung nicht vorbereitet
  • Sterbeurkunde oder Familienstammbuch fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erbrecht nicht nachgewiesen
  • Testament oder Erbvertrag liegt vor und ist ungeklärt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Erbschein beantragen?

In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Justiz
Datenqualität
100 %

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