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Sonstiges

Erweitertes Führungszeugnis beantragen

Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG) für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen arbeiten.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Erweitertes Führungszeugnis beantragen mit dem zuständigen Bundesamt für Justiz in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Erweitertes Führungszeugnis beantragen.

Bearbeitung: ca. 2 WochenErfolgsquote: 99.5 %
Zuletzt geprüft: 10. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    13 €, für Ehrenamt kostenlos bei Vorlage einer Bescheinigung des

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Bürgeramt oder online stellen

    Erweitertes Führungszeugnis erfordert Verwendungszweckangabe (Beschäftigung mit Minderjährigen).

  2. 2

    Identitätsnachweis erbringen

    Personalausweis oder Reisepass.

  3. 3

    Führungszeugnis erhalten

    Per Post zugestellt, gilt 3 Jahre für viele Arbeitgeber als aktuell.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe, im Bildungsbereich oder in ähnlichen Bereichen aufnehmen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 99.5 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Falscher Zeugnistyp beantragt (einfach statt erweitert)
  • Zweck nicht angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

    Aktualität & Quelle

    Pflege
    Laufend geprüft & aktualisiert
    Quelle
    Bundesportal (verwaltung.bund.de)
    Datenqualität
    91 %

    Weiterlesen

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