Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG) für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen arbeiten.
Damit wir Erweitertes Führungszeugnis beantragen mit dem zuständigen Bundesamt für Justiz in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Erweitertes Führungszeugnis beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
13 €, für Ehrenamt kostenlos bei Vorlage einer Bescheinigung des
Antrag beim Bürgeramt oder online stellen
Erweitertes Führungszeugnis erfordert Verwendungszweckangabe (Beschäftigung mit Minderjährigen).
Identitätsnachweis erbringen
Personalausweis oder Reisepass.
Führungszeugnis erhalten
Per Post zugestellt, gilt 3 Jahre für viele Arbeitgeber als aktuell.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe, im Bildungsbereich oder in ähnlichen Bereichen aufnehmen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 99.5 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.