Möglichkeiten zur Abwendung eines Fahrverbots durch Einspruch gegen Bußgeldbescheid oder Härtefallantrag.
Damit wir Fahrverbot in Bußgeldsache abwenden mit dem zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fahrverbot in Bußgeldsache abwenden.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
Schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung.
Ggf. Verschiebung des Fahrverbots beantragen
Aufschiebung um bis zu 4 Monate auf verkehrsarme Zeit möglich.
Verhandlung vor dem Amtsgericht
Bei Einspruch entscheidet ein Richter statt der Verwaltungsbehörde.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Fahrer, die einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten haben und dagegen vorgehen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 40.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 14 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.