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Verkehr

Fahrzeug abmelden beantragen

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle, z. B. bei Verkauf, Verschrottung oder vorübergehender Stilllegung.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Fahrzeug abmelden mit dem zuständigen Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fahrzeug abmelden.

Bearbeitung: 1 TagErfolgsquote: 99.0 %
Zuletzt geprüft: 03. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Zulassungsbescheinigung Teil I · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    ca. 30–50 € Behörde

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Kennzeichen entstempeln lassen

    Bei der Zulassungsstelle oder durch Online-Abmeldung mit elektronischem Siegel.

  2. 2

    Abmeldung einreichen

    Mit Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen.

  3. 3

    Versicherung informieren

    Damit keine weiteren Beiträge berechnet werden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr nutzen wollen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Kennzeichen nicht entstempelt eingereicht
  • Versicherung nicht informiert, dadurch weiterhin Beiträge fällig

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

    Fragen & Antworten

    Wie lange dauert Fahrzeug abmelden?

    In der Regel ca. 1 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

    Aktualität & Quelle

    Pflege
    Laufend geprüft & aktualisiert
    Quelle
    Kraftfahrt-Bundesamt
    Datenqualität
    91 %

    Weiterlesen

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