Ummeldung eines Fahrzeugs bei Halterwechsel oder Wohnortwechsel in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Zulassungsstelle.
Damit wir Fahrzeug ummelden mit dem zuständigen Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fahrzeug ummelden.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Zulassungsbescheinigung Teil I · eVB-Nummer
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
eVB-Nummer besorgen
Von der Kfz-Versicherung anfordern (auch bei gleichbleibender Versicherung bei Halterwechsel).
Termin bei der Zulassungsstelle
Online oder persönlich, mit Fahrzeugschein, Personalausweis und ggf. neuem Kennzeichen.
Neue Zulassungsbescheinigung erhalten
Bei Wechsel des Zulassungsbezirks ggf. neues Kennzeichen erforderlich.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Fahrzeughalter bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk oder bei Erwerb eines bereits zugelassenen Fahrzeugs.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 98.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.