Visumsantrag und Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten, minderjährige Kinder oder Eltern, die zu einer in Deutschland lebenden Person nachziehen möchten.
Damit wir Familiennachzug beantragen mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Familiennachzug beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos
Visumsantrag bei der deutschen Auslandsvertretung
Mit Nachweisen zu Verwandtschaft, Wohnraum und Lebensunterhalt.
Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland
Wird von der Auslandsvertretung eingeholt.
Erteilung des Visums und Einreise
Nach Einreise Ummeldung und Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, ggf. Eltern minderjähriger Kinder) von Personen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 6 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 180 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.