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Sonstiges

Feuerbestattung genehmigen lassen beantragen

Zweite Leichenschau und Genehmigung der Einäscherung eines Verstorbenen durch das Gesundheitsamt bzw. Friedhofsamt.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Feuerbestattung genehmigen lassen mit dem zuständigen Friedhofsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

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Bearbeitung: 3 TageErfolgsquote: 98.0 %
Zuletzt geprüft: 04. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Sterbeurkunde · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zweite Leichenschau veranlassen

    Durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt, i. d. R. organisiert vom Bestatter.

  2. 2

    Einäscherungsgenehmigung beantragen

    Durch das Bestattungsunternehmen beim Friedhofsamt/Gesundheitsamt.

  3. 3

    Beisetzung der Urne

    Innerhalb der landesrechtlich vorgeschriebenen Frist.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Hinterbliebene bzw. von ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: 3 Tage

Erfolgsquote

ca. 98.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Feuerbestattungsverfügung des Verstorbenen nicht vorgelegt (falls vorhanden erforderlich)
  • Unterlagen nicht vollständig – vor Abgabe Checkliste prüfen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Zweite Leichenschau ergibt Hinweise auf nicht natürliche Todesursache

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Feuerbestattung genehmigen lassen?

In der Regel ca. 3 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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