Zuteilung von Frequenzen für Funkanlagen (z. B. Betriebsfunk, Richtfunk) durch die Bundesnetzagentur gegen Gebühr.
Damit wir Frequenzzuteilung beantragen mit dem zuständigen Bundesnetzagentur in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Frequenzzuteilung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Technische Spezifikation der Funkanlage · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen
Online mit technischen Angaben zur Anlage (Sendeleistung, Frequenzbereich, Standort).
Frequenzplanung und Verträglichkeitsprüfung
Prüfung auf Verträglichkeit mit bestehenden Zuteilungen.
Zuteilungsbescheid erhalten
Gegen Gebühr, mit Auflagen zum Betrieb der Anlage.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Unternehmen und Privatpersonen, die Funkanlagen außerhalb allgemein zugeteilter Frequenzen betreiben möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 42 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.