Antrag auf Erteilung oder Umtausch eines Führerscheins.
Damit wir Führerschein mit dem zuständigen Führerscheinstelle in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Führerschein.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Biometrisches Passfoto · Sehtest-Bescheinigung · Erste-Hilfe-Kurs Bescheinigung
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
ca. 40 € Behörde (Fahrschule extra)
Führerscheinangelegenheiten – Umtausch, Verlängerung, internationaler Führerschein oder Ersatz bei Verlust – bearbeitet die Fahrerlaubnisbehörde. Zuständig ist meist die Stadt oder der Landkreis Ihres Wohnorts.
Wir fassen die gängigen Antragswege, erforderliche Unterlagen (Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis je nach Anliegen) und Wartezeiten zusammen. Bei ausländischen Führerscheinen gelten besondere Übergangsfristen.
Fahrschule wählen
Anmeldung und Theorieunterricht.
Voraussetzungen erfüllen
Sehtest, Erste Hilfe, Passfoto.
Prüfungen ablegen
Theorie- und Praxisprüfung.
Führerschein abholen
Beim Bürgeramt nach bestandener Prüfung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen ab 17 Jahren (begleitetes Fahren) bzw. 18 Jahren für Klasse B.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.