Fundsache abholen beantragen
Abholung eines beim städtischen Fundbüro abgegebenen verlorenen Gegenstands gegen Nachweis des Eigentums.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Fundsache abholen mit dem zuständigen Fundbüro in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fundsache abholen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
So gehen Sie vor
- 1
Online-Fundbüro durchsuchen
Viele Städte bieten eine Online-Datenbank verlorener Gegenstände.
- 2
Eigentum nachweisen
Beschreibung, Kaufbeleg, Fotos oder eindeutige Merkmale (z. B. Seriennummer).
- 3
Gegenstand abholen
Gegen Vorlage des Personalausweises, ggf. Verwahrgebühr je nach Wert und Lagerdauer.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eigentümer verlorener Gegenstände, die beim Fundbüro der Stadt oder bei Verkehrsbetrieben abgegeben wurden.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Verwahrfrist (i. d. R. 6 Monate) verpasst
- •Beschreibung des Gegenstands zu ungenau für die Online-Suche
Häufige Ablehnungsgründe
- •Eigentum am Gegenstand kann nicht glaubhaft gemacht werden
- •Gegenstand bereits versteigert (nach Ablauf der Verwahrfrist)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Was passiert, wenn niemand die Fundsache abholt?▼
Nach Ablauf der gesetzlichen Verwahrfrist (i. d. R. 6 Monate) geht das Eigentum auf den Finder über oder der Gegenstand wird versteigert.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %