Abholung eines beim städtischen Fundbüro abgegebenen verlorenen Gegenstands gegen Nachweis des Eigentums.
Damit wir Fundsache abholen mit dem zuständigen Fundbüro in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fundsache abholen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
Online-Fundbüro durchsuchen
Viele Städte bieten eine Online-Datenbank verlorener Gegenstände.
Eigentum nachweisen
Beschreibung, Kaufbeleg, Fotos oder eindeutige Merkmale (z. B. Seriennummer).
Gegenstand abholen
Gegen Vorlage des Personalausweises, ggf. Verwahrgebühr je nach Wert und Lagerdauer.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Eigentümer verlorener Gegenstände, die beim Fundbüro der Stadt oder bei Verkehrsbetrieben abgegeben wurden.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Nach Ablauf der gesetzlichen Verwahrfrist (i. d. R. 6 Monate) geht das Eigentum auf den Finder über oder der Gegenstand wird versteigert.