Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte mit Ausschank alkoholischer Getränke nach dem jeweiligen Landesrecht (früher: § 2 GastG).
Damit wir Gaststättenkonzession beantragen mit dem zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Gaststättenkonzession beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Grundriss der Gaststätte
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Antrag beim Gewerbeamt stellen
Mit Personalausweis, Führungszeugnis, Grundriss der Räumlichkeiten.
Behördliche Prüfungen
Gesundheitsamt, Bauaufsicht und ggf. Feuerwehr prüfen die Räume.
Konzession erhalten und Betrieb aufnehmen
Konzession gilt für bestimmte Räumlichkeiten und Person.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Betreiber von Restaurants, Bars, Kneipen und anderen Gaststätten mit Alkoholausschank.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 4 Wochen
Erfolgsquote
ca. 82.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 28 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.