Erlaubnis zur Haltung eines als gefährlich eingestuften Tieres (z. B. Kampfhund, Giftschlange, Großkatze) beim Ordnungsamt.
Damit wir Haltung eines Gefahrtiers genehmigen lassen mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Haltung eines Gefahrtiers genehmigen lassen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Sachkundenachweis Tierhaltung · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
Antrag beim Ordnungsamt stellen
Mit Angaben zu Tierart, Haltungsbedingungen und Sachkundenachweis.
Überprüfung der Haltungsvoraussetzungen
Ggf. Vor-Ort-Besichtigung der Haltungseinrichtung.
Genehmigungsbescheid mit Auflagen
Auflagen zu Sicherung, Versicherung und Kennzeichnung des Tieres.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die ein nach Landesrecht als gefährlich eingestuftes Tier halten möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 50.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.