Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten (umgangssprachlich „Gesundheitszeugnis“).
Damit wir Gesundheitszeugnis beantragen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Gesundheitszeugnis beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Meist kostenlos (Krankenkasse/Behörde)
Belehrungstermin beim Gesundheitsamt vereinbaren
Online-Belehrung ist in vielen Bundesländern ebenfalls möglich.
An der Belehrung teilnehmen
Information über gesundheitliche Anforderungen und Tätigkeitsverbote nach § 43 IfSG.
Bescheinigung erhalten
Gilt unbefristet für die Erstbelehrung; Auffrischung durch Arbeitgeber jährlich.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Gastronomie, Kantinen, Catering etc.).
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 98.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Die Erstbelehrung darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 3 Monate zurückliegen, danach erfolgt die jährliche Belehrung durch den Arbeitgeber.