Belehrung und schriftliche Bescheinigung nach § 43 IfSG für Personen, die im Lebensmittelbereich oder in der Gemeinschaftsverpflegung tätig sein möchten.
Damit wir Gesundheitszeugnis beantragen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
20–30 €, gilt lebenslang für die Erstbelehrung
Belehrungstermin beim Gesundheitsamt oder anerkannter Stelle
Persönliches Erscheinen für Erstbelehrung, danach Folgebelehrungen durch Arbeitgeber möglich.
Belehrung und schriftliche Bescheinigung erhalten
Kostet ca. 20–30 €, gilt lebenslang für die Erstbelehrung.
Bescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen
Arbeitgeber muss die Bescheinigung vor Arbeitsaufnahme einsehen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die erstmals im Lebensmittelhandel, in der Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 98.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Die Erstbelehrung ist einmalig. Der Arbeitgeber muss jedoch jährlich eine Folgebelehrung durchführen und dokumentieren.