Auskunft über eingetragene Gewerbetreibende aus dem Gewerberegister – etwa zur Prüfung von Geschäftspartnern. Einfache Auskünfte sind für berechtigte Personen möglich.
Damit wir Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen mit dem zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Angaben zum gesuchten Gewerbe
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Art der Auskunft wählen
Einfache oder erweiterte Gewerbeauskunft festlegen.
Antrag stellen
Online-Formular des Gewerbeamts ausfüllen, ggf. berechtigtes Interesse angeben.
Gebühr zahlen
Auskunftsgebühr entrichten (je nach Kommune).
Auskunft erhalten
Zusendung per Post oder elektronisch.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen und Unternehmen mit berechtigtem Interesse. Einfache Auskünfte (Name, Anschrift, angemeldete Tätigkeit) sind allgemein zugänglich; erweiterte Auskünfte erfordern die Darlegung eines berechtigten Interesses.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 93.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Das Gewerberegister führt die Gewerbeämter der Kommunen; das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt.
Einfache Auskünfte sind allgemein möglich; für erweiterte Daten ist ein berechtigtes Interesse nötig.