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Gewerbe & Selbständigkeit

Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen

Auskunft über eingetragene Gewerbetreibende aus dem Gewerberegister – etwa zur Prüfung von Geschäftspartnern. Einfache Auskünfte sind für berechtigte Personen möglich.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen mit der zuständigen Behörde, Unterlagen und Fristen für Ihren Wohnort anzeigen können.

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Bearbeitung: ca. 1 WocheErfolgsquote: 93.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Angaben zum gesuchten Gewerbe

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    20–60 € je nach Gemeinde

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Art der Auskunft wählen

    Einfache oder erweiterte Gewerbeauskunft festlegen.

  2. 2

    Antrag stellen

    Online-Formular des Gewerbeamts ausfüllen, ggf. berechtigtes Interesse angeben.

  3. 3

    Gebühr zahlen

    Auskunftsgebühr entrichten (je nach Kommune).

  4. 4

    Auskunft erhalten

    Zusendung per Post oder elektronisch.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen und Unternehmen mit berechtigtem Interesse. Einfache Auskünfte (Name, Anschrift, angemeldete Tätigkeit) sind allgemein zugänglich; erweiterte Auskünfte erfordern die Darlegung eines berechtigten Interesses.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Woche

Erfolgsquote

ca. 93.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Unklare Angabe des gesuchten Unternehmens
  • Verwechslung mit dem Handelsregister (Amtsgericht)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Berechtigtes Interesse für erweiterte Auskunft nicht dargelegt
  • Gesuchtes Gewerbe nicht im Zuständigkeitsbereich gemeldet

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Was ist der Unterschied zur Handelsregisterauskunft?

Das Gewerberegister führt die Gewerbeämter der Kommunen; das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt.

Bekomme ich Auskunft über jedes Gewerbe?

Einfache Auskünfte sind allgemein möglich; für erweiterte Daten ist ein berechtigtes Interesse nötig.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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