Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen
Auskunft über eingetragene Gewerbetreibende aus dem Gewerberegister – etwa zur Prüfung von Geschäftspartnern. Einfache Auskünfte sind für berechtigte Personen möglich.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen mit der zuständigen Behörde, Unterlagen und Fristen für Ihren Wohnort anzeigen können.
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Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Angaben zum gesuchten Gewerbe
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
So gehen Sie vor
- 1
Art der Auskunft wählen
Einfache oder erweiterte Gewerbeauskunft festlegen.
- 2
Antrag stellen
Online-Formular des Gewerbeamts ausfüllen, ggf. berechtigtes Interesse angeben.
- 3
Gebühr zahlen
Auskunftsgebühr entrichten (je nach Kommune).
- 4
Auskunft erhalten
Zusendung per Post oder elektronisch.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen und Unternehmen mit berechtigtem Interesse. Einfache Auskünfte (Name, Anschrift, angemeldete Tätigkeit) sind allgemein zugänglich; erweiterte Auskünfte erfordern die Darlegung eines berechtigten Interesses.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 93.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Unklare Angabe des gesuchten Unternehmens
- •Verwechslung mit dem Handelsregister (Amtsgericht)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Berechtigtes Interesse für erweiterte Auskunft nicht dargelegt
- •Gesuchtes Gewerbe nicht im Zuständigkeitsbereich gemeldet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Was ist der Unterschied zur Handelsregisterauskunft?▼
Das Gewerberegister führt die Gewerbeämter der Kommunen; das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt.
Bekomme ich Auskunft über jedes Gewerbe?▼
Einfache Auskünfte sind allgemein möglich; für erweiterte Daten ist ein berechtigtes Interesse nötig.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %