Genehmigung der Friedhofsverwaltung für die Aufstellung oder Änderung eines Grabsteins gemäß der Friedhofssatzung.
Damit wir Grabsteinaufstellung genehmigen lassen mit dem zuständigen Friedhofsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Grabsteinaufstellung genehmigen lassen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
Entwurf einreichen
Skizze oder Foto des geplanten Grabsteins mit Maßen beim Friedhofsamt.
Prüfung gemäß Friedhofssatzung
Friedhofsverwaltung prüft Größe, Material und Standsicherheitsanforderungen.
Genehmigung erhalten und Stein aufstellen lassen
Aufstellung durch Steinmetz, Standsicherheitsnachweis nach Aufstellung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Grabnutzungsberechtigte, die einen Grabstein aufstellen oder ersetzen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.