Grabsteinaufstellung genehmigen lassen beantragen
Genehmigung der Friedhofsverwaltung für die Aufstellung oder Änderung eines Grabsteins gemäß der Friedhofssatzung.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Grabsteinaufstellung genehmigen lassen mit dem zuständigen Friedhofsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Grabsteinaufstellung genehmigen lassen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
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Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
So gehen Sie vor
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Entwurf einreichen
Skizze oder Foto des geplanten Grabsteins mit Maßen beim Friedhofsamt.
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Prüfung gemäß Friedhofssatzung
Friedhofsverwaltung prüft Größe, Material und Standsicherheitsanforderungen.
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Genehmigung erhalten und Stein aufstellen lassen
Aufstellung durch Steinmetz, Standsicherheitsnachweis nach Aufstellung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grabnutzungsberechtigte, die einen Grabstein aufstellen oder ersetzen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Stein ohne Genehmigung aufgestellt
- •Material (z. B. Tropenholz) entspricht nicht Umweltauflagen der Friedhofssatzung
Häufige Ablehnungsgründe
- •Stein entspricht nicht der Friedhofssatzung (z. B. Größe, Material)
- •Standsicherheit nicht gewährleistet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Grabsteinaufstellung genehmigen lassen?▼
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %