Amtliche Feststellung und Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen durch das Vermessungsamt oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Damit wir Grenzvermessung beantragen mit dem zuständigen Vermessungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Grenzvermessung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
Vermessungsstelle beauftragen
Vermessungsamt oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI).
Vor-Ort-Termin mit Nachbarn
Grenzfeststellung erfolgt im Beisein der Anlieger.
Grenzniederschrift und Aktualisierung des Katasters
Ergebnis wird im Liegenschaftskataster übernommen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer, z. B. bei Grenzstreitigkeiten, Neubau an der Grundstücksgrenze oder Grundstücksteilung.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel der Antragsteller; bei gemeinsamem Interesse können die Kosten zwischen den Nachbarn aufgeteilt werden.