Grenzvermessung beantragen
Amtliche Feststellung und Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen durch das Vermessungsamt oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Grenzvermessung beantragen mit dem zuständigen Vermessungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Grenzvermessung beantragen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
So gehen Sie vor
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Vermessungsstelle beauftragen
Vermessungsamt oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI).
- 2
Vor-Ort-Termin mit Nachbarn
Grenzfeststellung erfolgt im Beisein der Anlieger.
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Grenzniederschrift und Aktualisierung des Katasters
Ergebnis wird im Liegenschaftskataster übernommen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer, z. B. bei Grenzstreitigkeiten, Neubau an der Grundstücksgrenze oder Grundstücksteilung.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Nachbarn nicht über den Vermessungstermin informiert
- •Alte Grenzzeichen vor der Vermessung entfernt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Unvollständige oder fehlende Unterlagen
- •Antrag nicht rechtzeitig oder bei falschem Amt gestellt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wer trägt die Kosten der Grenzvermessung?▼
In der Regel der Antragsteller; bei gemeinsamem Interesse können die Kosten zwischen den Nachbarn aufgeteilt werden.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- BMWSB
- Datenqualität
- 100 %