Berichtigung des Grundbuchs nach Erbfall – innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Notar leitet Antrag über das Nachlassgericht weiter.
Damit wir Grundbuchberichtigung nach Erbfall beantragen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Grundbuchberichtigung nach Erbfall beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Erbschein oder notariell beglaubigtes Testament
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
50–500 € je nach Verfahren
Erbschein oder notarielles Testament beschaffen
Als Nachweis der Erbenstellung.
Notar beauftragen oder direkt beim Grundbuchamt beantragen
Notar kann Antrag vorbereiten und einreichen.
Eintragung abwarten
Grundbuchamt prüft und trägt die Änderung ein.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Erben, die als neue Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie ins Grundbuch eingetragen werden müssen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.