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Wohnen

Grundbuchauszug beantragen

Auszug aus dem Grundbuch beim Amtsgericht, der Eigentümer, Lasten und Rechte an einem Grundstück ausweist.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Grundbuchauszug beantragen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Grundbuchauszug beantragen.

Bearbeitung: ca. 1 WocheErfolgsquote: 95.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Nachweis des berechtigten Interesses · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    10–20 €)

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Grundbuchamt ermitteln

    Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

  2. 2

    Antrag stellen

    Schriftlich oder online unter Angabe von Flur, Flurstück oder Adresse.

  3. 3

    Auszug erhalten

    Einfacher oder beglaubigter Auszug gegen Gebühr (ca. 10–20 €).

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer sowie Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Notare, Banken, Erben, Käufer).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Woche

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Berechtigtes Interesse nicht dargelegt
  • Flurstücksbezeichnung fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Berechtigtes Interesse nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen?

Nur Personen mit berechtigtem Interesse, z. B. Eigentümer, Erben, Notare oder Gläubiger mit Nachweis.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
BMWSB
Datenqualität
100 %

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