Existenzsichernde Leistung nach §§ 41–46b SGB XII für Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze mit unzureichendem Einkommen.
Damit wir Grundsicherung im Alter beantragen mit dem zuständigen Sozialamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Grundsicherung im Alter beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Rentenbescheid · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Antrag beim Sozialamt am Wohnort stellen
Persönlich oder schriftlich, möglichst sofort bei Kenntnis der Bedürftigkeit.
Einkommens- und Vermögensnachweise einreichen
Rentenbescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag.
Bewilligungsbescheid und monatliche Auszahlung
Rückwirkend ab Antragstellung, Überprüfung jährlich.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen im Rentenalter, deren Einkommen (Rente, Vermögen) den soziokulturellen Mindestbedarf nicht deckt.
Einkommensgrenze
Bedarf orientiert sich am Regelbedarf der Sozialhilfe zuzüglich Kosten der Unterkunft.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.