Erstantrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) beim Sozialamt – für Personen ab Regelrentenalter oder dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Damit wir Grundsicherung im Alter neu beantragen mit dem zuständigen Sozialamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Grundsicherung im Alter neu beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Rentenbescheid oder GdB-Bescheid · Kontoauszüge letzte 3 Monate · Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
100.000 € übersteigt
Antrag beim Sozialamt stellen
Formular beim Sozialamt des Wohnortlandkreises.
Bedarf berechnen lassen
Sachbearbeiter ermittelt Regelbedarf, KdU und anrechenbare Einkommen.
Bewilligungsbescheid abwarten
Leistung gilt ab Antragsmonat.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Rentner und dauerhaft Erwerbsgeminderte mit Einkommen unter dem Soziokulturellen Existenzminimum.
Einkommensgrenze
Regelbedarf + angemessene Kosten der Unterkunft; Freibeträge für Renten und Erwerbseinkommen
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 82.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Nur wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 € übersteigt.