Bedarfsorientierte Sozialleistung für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Damit wir Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen mit dem zuständigen Sozialamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
Durch die Deutsche Rentenversicherung.
Antrag beim Sozialamt stellen
Mit Angaben zu Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.
Bewilligung der laufenden Leistung
Regelsatz, Wohnkosten und Mehrbedarfe werden monatlich gezahlt.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und deren Einkommen/Vermögen den Bedarf nicht deckt.
Einkommensgrenze
Anrechnung von Einkommen und Vermögen oberhalb der Schonvermögensgrenze (i. d. R. 10.000 € pro Person).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.