Grundsicherung im Alter beantragen
Bedarfsorientierte Sozialleistung für Menschen im Rentenalter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung mit zu geringer Rente.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Grundsicherung im Alter beantragen mit dem zuständigen Sozialamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Rentenbescheid · Kontoauszüge (3 Monate) · Mietvertrag
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
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So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
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Kosten
100.000 € liegt – in den allermeisten Fällen entfällt der Unterhaltsr
So gehen Sie vor
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Antrag beim Sozialamt stellen
Formular mit Angaben zu Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.
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Nachweise einreichen
Rentenbescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag.
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Bewilligungsbescheid erhalten
Leistung wird i. d. R. für 12 Monate bewilligt, danach Folgeantrag.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ab 18 Jahren mit unzureichendem Einkommen/Vermögen.
Einkommensgrenze
Einkommen und Vermögen unter dem sozialhilferechtlichen Bedarf (Regelsatz plus Wohnkosten); Schonvermögen 10.000 € pro Person.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Vermögensnachweise unvollständig
- •Renteninformation fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vermögen über dem Schonvermögen
- •Unterhaltspflichtige Kinder mit hohem Einkommen (>100.000 €/Jahr)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Müssen die eigenen Kinder für Grundsicherung im Alter aufkommen?▼
Nur wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt – in den allermeisten Fällen entfällt der Unterhaltsrückgriff.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %