Erlass der Grundsteuer bei wesentlicher Ertragsminderung eines vermieteten Grundstücks, z. B. durch Leerstand ohne Verschulden (§ 33 GrStG).
Damit wir Grundsteuer-Erlass beantragen mit dem zuständigen Finanzamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Grundsteuer-Erlass beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Steuerunterlagen / Belege · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos über ELSTER
Antrag bis 31. März des Folgejahres beim Finanzamt stellen
Für das Vorjahr, mit Nachweisen zum Leerstand und zu Vermietungsbemühungen.
Nachweis der Ertragsminderung
Mietverträge, Maklerbelege, Inserate zum Nachweis aktiver Vermietungsbemühungen.
Erlassbescheid
Bei mehr als 50 % Ertragsminderung: 25 % Erlass; bei mehr als 100 %: 50 % Erlass.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Vermieter, deren vermietete Immobilien unverschuldet länger leer stehen oder durch Schäden nicht nutzbar waren.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.