Grundstückskauf von der Gemeinde beantragen
Erwerb eines kommunalen Grundstücks durch einen privaten Käufer über das Liegenschaftsamt der Gemeinde.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Grundstückskauf von der Gemeinde beantragen mit dem zuständigen Liegenschaftsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Grundstückskauf von der Gemeinde beantragen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
So gehen Sie vor
- 1
Anfrage beim Liegenschaftsamt stellen
Mit Beschreibung der geplanten Nutzung und ggf. erstem Nutzungskonzept.
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Entscheidung des Gemeinderats
Verkauf kommunaler Grundstücke bedarf meist eines Gemeinderatsbeschlusses.
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Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags
Zum Verkehrswert oder nach öffentlicher Ausschreibung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Privatpersonen und Unternehmen, die ein Grundstück im Eigentum der Gemeinde erwerben möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 50.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anfrage ohne Bebauungsplanung oder Nutzungskonzept
- •Finanzierungsnachweis fehlt bei der Anfrage
Häufige Ablehnungsgründe
- •Grundstück nicht zum Verkauf vorgesehen
- •Kaufpreis unter dem Verkehrswert (Subsidiarität)
- •Vorrang eigener Nutzung der Gemeinde
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Grundstückskauf von der Gemeinde beantragen?▼
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- BMWSB
- Datenqualität
- 100 %