Eintragung eines Unternehmens (GmbH, UG, AG, OHG, KG, e. K.) in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht.
Damit wir Handelsregistereintragung beantragen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Handelsregistereintragung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
Für GmbH und AG zwingend erforderlich.
Notar reicht Anmeldung beim Amtsgericht ein
Elektronische Einreichung durch den Notar.
Eintragung im Handelsregister
Gesellschaft entsteht rechtlich mit Eintragung (bei GmbH/AG).
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Gründer und Geschäftsführer von Kapital- und Personengesellschaften.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Nein. Die Anmeldung muss notariell beglaubigt sein und wird vom Notar eingereicht.