Eintragung in die Handwerksrolle und Ausstellung der Handwerkskarte als Voraussetzung für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks.
Damit wir Handwerkskarte beantragen mit dem zuständigen Handwerkskammer in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Handwerkskarte beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Qualifikationsnachweis vorlegen
Meisterbrief oder gleichwertiger Abschluss bzw. Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigung.
Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer
Gegen Gebühr, Ausstellung der Handwerkskarte.
Gewerbeanmeldung
Erst nach Eintragung in die Handwerksrolle möglich.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung) selbständig ausüben möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.