Pflicht-Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer als Voraussetzung für die selbständige Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A HwO).
Damit wir Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zuständigen Handwerkskammer in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Eintragung in die Handwerksrolle.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung · Gewerbeanmeldung
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Zuständige Handwerkskammer ermitteln
HWK des Betriebssitzes ist zuständig.
Unterlagen zusammenstellen
Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung, Personalausweis, Gewerbeanmeldung.
Antrag einreichen
Online oder per Post bei der HWK.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Selbständige, die ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben wollen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 87.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Alle, die ein Handwerk nach Anlage A der HwO selbständig betreiben.