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Gewerbe & Unternehmen

Eintragung in die Handwerksrolle beantragen

Pflicht-Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer als Voraussetzung für die selbständige Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A HwO).

Wo wohnen Sie?

Damit wir Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zuständigen Handwerkskammer in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Eintragung in die Handwerksrolle.

Bearbeitung: ca. 2 WochenErfolgsquote: 87.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung · Gewerbeanmeldung

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    20–60 € je nach Gemeinde

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständige Handwerkskammer ermitteln

    HWK des Betriebssitzes ist zuständig.

  2. 2

    Unterlagen zusammenstellen

    Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung, Personalausweis, Gewerbeanmeldung.

  3. 3

    Antrag einreichen

    Online oder per Post bei der HWK.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Selbständige, die ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben wollen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 87.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Gewerbeanmeldung vor HWK-Eintragung vergessen
  • Falsches Gewerk angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein Meisterbrief und keine Ausnahmebewilligung
  • Zuverlässigkeit nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wer braucht die Eintragung?

Alle, die ein Handwerk nach Anlage A der HwO selbständig betreiben.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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