Erlaubnis des Gesundheitsamts zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt (Heilpraktikererlaubnis).
Damit wir Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktiker) beantragen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktiker) beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Führungszeugnis · Gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Meist kostenlos (Krankenkasse/Behörde)
Antrag beim Gesundheitsamt stellen
Mit Lebenslauf, Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis.
Amtsärztliche Kenntnisüberprüfung
Schriftlicher und mündlicher Teil zu medizinischen Grundkenntnissen.
Erteilung der Erlaubnisurkunde
Berechtigt zur Ausübung der Heilkunde im Rahmen der Heilpraktikererlaubnis.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die als Heilpraktiker tätig werden möchten und die erforderliche Kenntnisüberprüfung bestanden haben.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 90 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.