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Förderungen & Energie

Heizungsförderung beantragen

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme (z. B. Wärmepumpe).

Wo wohnen Sie?

Damit wir Heizungsförderung beantragen mit dem zuständigen BAFA in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

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Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 80.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Fachunternehmererklärung · Rechnungen

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    30.000 € bei einer Wohneinheit

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Förderfähigkeit prüfen

    Über die KfW-Plattform „Heizungsförderung für Privatpersonen“.

  2. 2

    Antrag vor Beauftragung stellen

    Bei der KfW, Fördersätze: 30 % Grundförderung plus ggf. Boni (Einkommen, Geschwindigkeit, Effizienz) bis max. 70 %.

  3. 3

    Maßnahme umsetzen und Verwendungsnachweis einreichen

    Fachunternehmererklärung und Rechnungen hochladen, danach Auszahlung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer von Wohngebäuden (selbstnutzend oder vermietend) sowie unter Bedingungen Mieter für bestimmte Maßnahmen.

Einkommensgrenze

Zusätzlicher Einkommens-Bonus (30 Prozentpunkte) für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag erst nach Vertragsabschluss mit Heizungsbauer gestellt
  • Fachunternehmererklärung fehlt bei Auszahlungsantrag

Häufige Ablehnungsgründe

  • Maßnahme vor Antragstellung begonnen (ohne Ausnahmeregelung)
  • Förderfähige Technik nicht erfüllt (z. B. Effizienzanforderungen)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (Grundförderung 30 % plus Einkommens-, Geschwindigkeits- und Effizienzbonus), gedeckelt auf förderfähige Kosten von max. 30.000 € bei einer Wohneinheit.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Datenqualität
100 %

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