Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme (z. B. Wärmepumpe).
Damit wir Heizungsförderung beantragen mit dem zuständigen BAFA in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Heizungsförderung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Fachunternehmererklärung · Rechnungen
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
30.000 € bei einer Wohneinheit
Förderfähigkeit prüfen
Über die KfW-Plattform „Heizungsförderung für Privatpersonen“.
Antrag vor Beauftragung stellen
Bei der KfW, Fördersätze: 30 % Grundförderung plus ggf. Boni (Einkommen, Geschwindigkeit, Effizienz) bis max. 70 %.
Maßnahme umsetzen und Verwendungsnachweis einreichen
Fachunternehmererklärung und Rechnungen hochladen, danach Auszahlung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Eigentümer von Wohngebäuden (selbstnutzend oder vermietend) sowie unter Bedingungen Mieter für bestimmte Maßnahmen.
Einkommensgrenze
Zusätzlicher Einkommens-Bonus (30 Prozentpunkte) für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (Grundförderung 30 % plus Einkommens-, Geschwindigkeits- und Effizienzbonus), gedeckelt auf förderfähige Kosten von max. 30.000 € bei einer Wohneinheit.