Sozialhilfeleistung, die Pflegekosten übernimmt, soweit Leistungen der Pflegeversicherung und eigenes Einkommen/Vermögen nicht ausreichen.
Damit wir Hilfe zur Pflege beantragen mit dem zuständigen Sozialamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Hilfe zur Pflege beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Pflegegrad-Bescheid · Heimvertrag / Kostenaufstellung · Vermögensauskunft
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Pflegegrad sicherstellen
Hilfe zur Pflege setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus.
Antrag beim Sozialamt stellen
Mit Heimvertrag bzw. Kosten der häuslichen Pflege und Einkommens-/Vermögensnachweisen.
Bescheid und Kostenübernahme
Das Sozialamt übernimmt die Differenz zwischen Pflegekosten und eigenen Mitteln.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Pflegebedürftige Personen, deren Pflegekosten (z. B. im Pflegeheim) durch Pflegeversicherung und eigene Mittel nicht gedeckt sind.
Einkommensgrenze
Einsatz von Einkommen oberhalb der Sozialhilfe-Einkommensgrenzen sowie Vermögen oberhalb des Schonvermögens (10.000 €).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ein selbst genutztes angemessenes Hausgrundstück ist während des eigenen Wohnens i. d. R. Schonvermögen, kann aber bei dauerhaftem Heimaufenthalt relevant werden.