Hilfe zur Pflege beantragen
Sozialhilfeleistung, die Pflegekosten übernimmt, soweit Leistungen der Pflegeversicherung und eigenes Einkommen/Vermögen nicht ausreichen.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Hilfe zur Pflege beantragen mit dem zuständigen Sozialamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Hilfe zur Pflege beantragen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Pflegegrad-Bescheid · Heimvertrag / Kostenaufstellung · Vermögensauskunft
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
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So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
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Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
So gehen Sie vor
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Pflegegrad sicherstellen
Hilfe zur Pflege setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus.
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Antrag beim Sozialamt stellen
Mit Heimvertrag bzw. Kosten der häuslichen Pflege und Einkommens-/Vermögensnachweisen.
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Bescheid und Kostenübernahme
Das Sozialamt übernimmt die Differenz zwischen Pflegekosten und eigenen Mitteln.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Pflegebedürftige Personen, deren Pflegekosten (z. B. im Pflegeheim) durch Pflegeversicherung und eigene Mittel nicht gedeckt sind.
Einkommensgrenze
Einsatz von Einkommen oberhalb der Sozialhilfe-Einkommensgrenzen sowie Vermögen oberhalb des Schonvermögens (10.000 €).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Heimvertrag und Kostenaufstellung fehlen
- •Vermögensauskunft unvollständig
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vermögen über dem Schonbetrag noch nicht aufgebraucht
- •Pflegegrad fehlt oder unzureichend
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Muss das eigene Haus verkauft werden?▼
Ein selbst genutztes angemessenes Hausgrundstück ist während des eigenen Wohnens i. d. R. Schonvermögen, kann aber bei dauerhaftem Heimaufenthalt relevant werden.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
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