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Sozialleistungen

Hilfe zur Pflege beantragen

Sozialhilfeleistung, die Pflegekosten übernimmt, soweit Leistungen der Pflegeversicherung und eigenes Einkommen/Vermögen nicht ausreichen.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Hilfe zur Pflege beantragen mit dem zuständigen Sozialamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

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Bearbeitung: ca. 1 MonateErfolgsquote: 85.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Pflegegrad-Bescheid · Heimvertrag / Kostenaufstellung · Vermögensauskunft

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Pflegegrad sicherstellen

    Hilfe zur Pflege setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus.

  2. 2

    Antrag beim Sozialamt stellen

    Mit Heimvertrag bzw. Kosten der häuslichen Pflege und Einkommens-/Vermögensnachweisen.

  3. 3

    Bescheid und Kostenübernahme

    Das Sozialamt übernimmt die Differenz zwischen Pflegekosten und eigenen Mitteln.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Pflegebedürftige Personen, deren Pflegekosten (z. B. im Pflegeheim) durch Pflegeversicherung und eigene Mittel nicht gedeckt sind.

Einkommensgrenze

Einsatz von Einkommen oberhalb der Sozialhilfe-Einkommensgrenzen sowie Vermögen oberhalb des Schonvermögens (10.000 €).

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Heimvertrag und Kostenaufstellung fehlen
  • Vermögensauskunft unvollständig

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vermögen über dem Schonbetrag noch nicht aufgebraucht
  • Pflegegrad fehlt oder unzureichend

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Muss das eigene Haus verkauft werden?

Ein selbst genutztes angemessenes Hausgrundstück ist während des eigenen Wohnens i. d. R. Schonvermögen, kann aber bei dauerhaftem Heimaufenthalt relevant werden.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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