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Landwirtschaft & Natur

Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald beantragen

Genehmigung für Holzeinschlag im Privatwald beim Forstamt. Für Kahlschläge über 0,3–1 ha (je Bundesland) grundsätzlich erforderlich.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald mit dem zuständigen Forstamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

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Bearbeitung: ca. 3 WochenErfolgsquote: 72.0 %
Zuletzt geprüft: 05. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Flurkarte mit Waldfläche · Einschlagsplan

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos bis 100 € je nach Antrag

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständiges Forstamt ermitteln

    Forstamt des Landkreises, in dem der Wald liegt.

  2. 2

    Antrag mit Einschlagsplan einreichen

    Fläche, Baumarten, Menge und Wiederaufforstungsplan angeben.

  3. 3

    Genehmigung abwarten

    Häufig verbunden mit Wiederaufforstungsauflagen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Privatwaldbesitzer, die Holzeinschlag in einem Umfang planen, der eine Genehmigung erfordert.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 72.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Einschlag ohne Genehmigung begonnen
  • Wiederaufforstungspflicht übersehen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein Wiederaufforstungsplan vorgelegt
  • Schutzwaldgebiet betroffen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Brauche ich immer eine Genehmigung?

Für Einzelbaumfällungen und kleinere Einschläge nicht; Schwellenwerte je Bundesland unterschiedlich.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datenqualität
100 %

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