Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald beantragen
Genehmigung für Holzeinschlag im Privatwald beim Forstamt. Für Kahlschläge über 0,3–1 ha (je Bundesland) grundsätzlich erforderlich.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald mit dem zuständigen Forstamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Flurkarte mit Waldfläche · Einschlagsplan
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
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So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
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Kosten
Kostenlos bis 100 € je nach Antrag
So gehen Sie vor
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Zuständiges Forstamt ermitteln
Forstamt des Landkreises, in dem der Wald liegt.
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Antrag mit Einschlagsplan einreichen
Fläche, Baumarten, Menge und Wiederaufforstungsplan angeben.
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Genehmigung abwarten
Häufig verbunden mit Wiederaufforstungsauflagen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Privatwaldbesitzer, die Holzeinschlag in einem Umfang planen, der eine Genehmigung erfordert.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 72.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Einschlag ohne Genehmigung begonnen
- •Wiederaufforstungspflicht übersehen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein Wiederaufforstungsplan vorgelegt
- •Schutzwaldgebiet betroffen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Brauche ich immer eine Genehmigung?▼
Für Einzelbaumfällungen und kleinere Einschläge nicht; Schwellenwerte je Bundesland unterschiedlich.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Datenqualität
- 100 %