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Sonstiges

Hund anmelden beantragen

Meldung eines Hundes beim örtlichen Ordnungsamt/der Gemeinde, Voraussetzung für die Erhebung der Hundesteuer und ggf. Erteilung einer Hundemarke.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Hund anmelden mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Hund anmelden.

Bearbeitung: 5 TageErfolgsquote: 99.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anmeldung beim Ordnungsamt

    Online, schriftlich oder persönlich, mit Angaben zu Rasse, Alter und Anschaffungsdatum.

  2. 2

    Hundesteuerbescheid erhalten

    Steuer richtet sich nach kommunaler Satzung, ggf. erhöht bei sog. 'Kampfhunden'.

  3. 3

    Hundemarke anbringen (falls vorgeschrieben)

    In manchen Kommunen Pflicht zur Kennzeichnung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Hundehalter, die einen Hund anschaffen oder zuziehen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: 5 Tage

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anmeldefrist (meist 1–2 Wochen nach Anschaffung) versäumt
  • Nachweis für Steuerermäßigung (z. B. Diensthund, Rettungshund) nicht vorgelegt

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Muss ich den Hund auch ummelden, wenn ich umziehe?

    Ja, bei einem Umzug in eine andere Gemeinde muss der Hund dort neu angemeldet und in der alten Gemeinde abgemeldet werden.

    Aktualität & Quelle

    Pflege
    Laufend geprüft & aktualisiert
    Quelle
    Bundesportal (verwaltung.bund.de)
    Datenqualität
    91 %

    Weiterlesen

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