Wer in Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz) Hundesteuer beantragt, sollte mit etwa ca. 2 Wochen rechnen. Ordnungsamt Rhein-Pfalz-Kreis (zuständig für Rhein-Pfalz-Kreis) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis
Kosten
Je nach Gemeinde 50–150 €/Jahr
ca. 2 Wochen in Rhein-Pfalz-Kreis
Wer Hundesteuer in Rhein-Pfalz-Kreis beantragt, sollte mit ca. 2 Wochen rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Anmeldung beim Ordnungsamt
Innerhalb von 2–4 Wochen nach Anschaffung.
Steuerbescheid erhalten
Jährliche Zahlung oder Vierteljahresraten.
Abmeldung bei Wegzug/Versterben
Steuer endet mit Abmeldung.
Wer bekommt es?
Alle Hundehalter – Steuerpflicht ab Hundehaltung.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Je nach Gemeinde 50–190 € pro Jahr und Hund.