Beantragung einer freiwilligen Hygienekontrolle oder Erstbegehung eines Gastronomiebetriebs durch die Lebensmittelüberwachung.
Damit wir Hygienekontrolle von Gaststätten beantragen mit dem zuständigen Lebensmittelüberwachung in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Hygienekontrolle von Gaststätten beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Termin mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde vereinbaren
Vorab-Beratung oder Erstbegehung bei Neueröffnung.
HACCP-Konzept und Schulungsnachweise bereithalten
Pflicht nach EU-Lebensmittelhygienerecht.
Prüfprotokoll erhalten
Bei Mängeln: Frist zur Nachbesserung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Betreiber von Restaurants, Imbissen oder Cateringbetrieben, insbesondere bei Neueröffnung.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.