Wer in Rheinisch-Bergischer Kreis (Nordrhein-Westfalen) Immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 4 Monate rechnen. Gewerbeaufsichtsamt Rheinisch-Bergischer Kreis (zuständig für Rheinisch-Bergischer Kreis) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
ca. 4 Monate in Rheinisch-Bergischer Kreis
Wer Immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen in Rheinisch-Bergischer Kreis beantragt, sollte mit ca. 4 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 6 Monate
Vorantragskonferenz mit der Genehmigungsbehörde
Klärung des Umfangs der erforderlichen Unterlagen.
Vollständigen Antrag einreichen
Inkl. Umweltverträglichkeitsstudie, Schallgutachten, Sicherheitsbericht.
Öffentlichkeitsbeteiligung und Genehmigungsbescheid
Betroffene können Einwendungen erheben.
Wer bekommt es?
Betreiber von Industrieanlagen, Windkraftanlagen, Biogasanlagen und anderen immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 120 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.