Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (z. B. Industrieanlagen).
Damit wir Immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Antragsunterlagen erstellen
Mit Anlagenbeschreibung, Emissionsprognosen und ggf. Gutachten.
Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen
Je nach Anlagentyp Gewerbeaufsichtsamt oder Landesumweltbehörde.
Öffentlichkeitsbeteiligung (bei förmlichem Verfahren)
Auslegung der Unterlagen und Erörterungstermin.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Betreiber von Anlagen, die in der 4. BImSchV als genehmigungsbedürftig gelistet sind.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 9 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 270 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.