GmbH-Insolvenz anmelden beantragen
Regelinsolvenzverfahren für GmbH, UG oder AG beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) eröffnen – bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit.
Wo wohnen Sie?
Damit wir GmbH-Insolvenz anmelden mit dem zuständigen Insolvenzgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für GmbH-Insolvenz anmelden.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Insolvenzantrag mit Begründung · Gläubigerliste · Vermögensverzeichnis
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
So gehen Sie vor
- 1
Insolvenzreife prüfen
Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit feststellen – ggf. mit Steuerberater/Rechtsanwalt.
- 2
Antrag beim Insolvenzgericht stellen
Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) des Gesellschaftssitzes einreichen.
- 3
Verfahrenseröffnung
Gericht bestellt Insolvenzverwalter und leitet das Regelinsolvenzverfahren ein.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Geschäftsführer oder Vorstand einer GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG mit Insolvenzreife.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Insolvenzantragspflicht versäumt (max. 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit)
- •Unvollständige Gläubiger- oder Vermögensliste
Häufige Ablehnungsgründe
- •Antrag nicht vollständig oder nicht fristgerecht gestellt
- •Kein Nachweis der Zahlungsunfähigkeit oder drohenden Zahlungsunfähigkeit
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Welches Gericht ist für GmbH-Insolvenz zuständig?▼
Das Amtsgericht am Sitz der Gesellschaft – dort sitzt das Insolvenzgericht (nicht das Gewerbeamt).
Bis wann muss der Insolvenzantrag gestellt werden?▼
Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich.