Regelinsolvenzverfahren für GmbH, UG oder AG beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) eröffnen – bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit.
Damit wir GmbH-Insolvenz anmelden mit dem zuständigen Insolvenzgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für GmbH-Insolvenz anmelden.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Insolvenzantrag mit Begründung · Gläubigerliste · Vermögensverzeichnis
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Insolvenzreife prüfen
Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit feststellen – ggf. mit Steuerberater/Rechtsanwalt.
Antrag beim Insolvenzgericht stellen
Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) des Gesellschaftssitzes einreichen.
Verfahrenseröffnung
Gericht bestellt Insolvenzverwalter und leitet das Regelinsolvenzverfahren ein.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Geschäftsführer oder Vorstand einer GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG mit Insolvenzreife.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Das Amtsgericht am Sitz der Gesellschaft – dort sitzt das Insolvenzgericht (nicht das Gewerbeamt).
Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich.