Verbraucherinsolvenzverfahren beim Amtsgericht einleiten nach gescheitertem außergerichtlichem Einigungsversuch – Restschuldbefreiung nach 3 Jahren möglich.
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Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Gläubigerliste · Vermögensverzeichnis · Bescheinigung gescheiterter Einigungsversuch
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos über ELSTER
Schuldnerberatung aufsuchen
Außergerichtlicher Einigungsversuch mit Gläubigern ist gesetzliche Pflicht.
Bescheinigung über gescheiterten Einigungsversuch
Anerkannte Beratungsstelle stellt Scheiternsbescheinigung aus.
Antrag beim Amtsgericht
Amtliches Formular mit Gläubigerliste und Vermögensverzeichnis.
Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensphase
Nach 3 Jahren regelkonformen Verhaltens Restschuldbefreiung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Überschuldete Privatpersonen ohne selbständige Tätigkeit.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 37 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Seit 2021 beträgt die Restschuldbefreiungsphase 3 Jahre (früher 6 Jahre).