Privatinsolvenz beantragen
Verbraucherinsolvenzverfahren beim Amtsgericht einleiten nach gescheitertem außergerichtlichem Einigungsversuch – Restschuldbefreiung nach 3 Jahren möglich.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Privatinsolvenz beantragen mit dem zuständigen Insolvenzgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Privatinsolvenz beantragen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Gläubigerliste · Vermögensverzeichnis · Bescheinigung gescheiterter Einigungsversuch
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Kostenlos über ELSTER
So gehen Sie vor
- 1
Schuldnerberatung aufsuchen
Außergerichtlicher Einigungsversuch mit Gläubigern ist gesetzliche Pflicht.
- 2
Bescheinigung über gescheiterten Einigungsversuch
Anerkannte Beratungsstelle stellt Scheiternsbescheinigung aus.
- 3
Antrag beim Amtsgericht
Amtliches Formular mit Gläubigerliste und Vermögensverzeichnis.
- 4
Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensphase
Nach 3 Jahren regelkonformen Verhaltens Restschuldbefreiung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Überschuldete Privatpersonen ohne selbständige Tätigkeit.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 37 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Schuldnerberatung nicht aufgesucht
- •Vollständige Gläubigerliste fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein Nachweis des gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuchs
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert die Privatinsolvenz?▼
Seit 2021 beträgt die Restschuldbefreiungsphase 3 Jahre (früher 6 Jahre).
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- ELSTER – Finanzverwaltung
- Datenqualität
- 100 %