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Aufenthalt & Migration

Integrationskurs beantragen

Sprach- und Orientierungskurs zur Integration, beim BAMF beantragt – für viele Zuwanderer verpflichtend.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Integrationskurs beantragen mit dem zuständigen BAMF in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Integrationskurs beantragen.

Bearbeitung: ca. 2 WochenErfolgsquote: 94.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Aufenthaltstitel · Zulassungsbescheid BAMF

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    2,29 € pro Unterrichtsstunde, bei Bürgergeld-Bezug oder geringem E

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim BAMF stellen

    Online-Formular oder über die Ausländerbehörde.

  2. 2

    Zulassungsbescheid abwarten

    Berechtigung zur Teilnahme an Sprach- und Orientierungskurs.

  3. 3

    Kursträger finden und anmelden

    Liste zugelassener Träger über die BAMF-Webseite.

  4. 4

    Abschlussprüfung ablegen

    Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) und Test „Leben in Deutschland“.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Neuzuwanderer mit Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken, Familiennachzug oder bei Verpflichtung durch die Ausländerbehörde sowie freiwillig Berechtigte.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 94.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Zulassungsbescheid nicht abgewartet, Kurs eigenmächtig begonnen
  • Fristen für Verpflichtungsbescheid versäumt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Bereits ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden (Berechtigung entfällt)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Datenqualität
100 %

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