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Steuern & Abgaben

Kfz-Steuer beantragen

Jährliche Kraftfahrzeugsteuer, die mit der Zulassung automatisch festgesetzt und per SEPA-Lastschrift eingezogen wird.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Kfz-Steuer mit dem zuständigen Hauptzollamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Kfz-Steuer.

Bearbeitung: ca. 2 WochenErfolgsquote: 99.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026Geprüfte Quellen:ELSTER – Finanzverwaltung

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Zulassungsbescheinigung Teil I · SEPA-Lastschriftmandat

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos über ELSTER

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Fahrzeug zulassen

    Die Kfz-Steuer wird automatisch durch die Zulassungsstelle an den Zoll gemeldet.

  2. 2

    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

    Im Zulassungsprozess wird das Mandat für die Hauptzollämter hinterlegt.

  3. 3

    Steuerbescheid erhalten

    Das Hauptzollamt versendet den Steuerbescheid postalisch.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Alle Halter zugelassener Kraftfahrzeuge in Deutschland.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Steuerbefreiung (z. B. für E-Autos) nicht beantragt
  • Bankverbindung bei Halterwechsel nicht aktualisiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • SEPA-Lastschriftmandat fehlt oder ist ungültig

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?

Ja, reine Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung bis Ende 2025 für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit (Stand 2024).

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
ELSTER – Finanzverwaltung
Datenqualität
100 %

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