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Steuern & Abgaben

Kfz-Steuerbefreiung beantragen

Befreiung von der Kfz-Steuer für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen H, Bl oder aG sowie für Elektrofahrzeuge.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Kfz-Steuerbefreiung beantragen mit dem zuständigen Hauptzollamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

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Bearbeitung: ca. 1 WocheErfolgsquote: 90.0 %
Zuletzt geprüft: 10. August 2026Geprüfte Quellen:ELSTER – Finanzverwaltung

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen · Steuerunterlagen / Belege

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos über ELSTER

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Hauptzollamt stellen

    Mit Schwerbehindertenausweis oder Kfz-Zulassungsbescheinigung für Elektro-Fahrzeug.

  2. 2

    Prüfung der Voraussetzungen

    Zollamt prüft Merkzeichen und persönlichen Nutzungsanteil.

  3. 3

    Steuerbefreiung und Erstattung bereits gezahlter Steuer

    Rückwirkend ab Antragsdatum.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schwerbehinderte mit bestimmten Merkzeichen oder Halter von reinen Elektrofahrzeugen (befristet).

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Woche

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag nicht bei der Zulassung gestellt
  • Schwerbehindertenausweis nicht aktuell

Häufige Ablehnungsgründe

  • Merkzeichen nicht vorhanden
  • Fahrzeug wird überwiegend für andere genutzt (kein persönlicher Bedarf)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Kfz-Steuerbefreiung beantragen?

In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
ELSTER – Finanzverwaltung
Datenqualität
100 %

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