Befreiung von der Kfz-Steuer für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen H, Bl oder aG sowie für Elektrofahrzeuge.
Damit wir Kfz-Steuerbefreiung beantragen mit dem zuständigen Hauptzollamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Kfz-Steuerbefreiung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen · Steuerunterlagen / Belege
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos über ELSTER
Antrag beim Hauptzollamt stellen
Mit Schwerbehindertenausweis oder Kfz-Zulassungsbescheinigung für Elektro-Fahrzeug.
Prüfung der Voraussetzungen
Zollamt prüft Merkzeichen und persönlichen Nutzungsanteil.
Steuerbefreiung und Erstattung bereits gezahlter Steuer
Rückwirkend ab Antragsdatum.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Schwerbehinderte mit bestimmten Merkzeichen oder Halter von reinen Elektrofahrzeugen (befristet).
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.