Kfz-Steuerbefreiung beantragen
Befreiung von der Kfz-Steuer für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen H, Bl oder aG sowie für Elektrofahrzeuge.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Kfz-Steuerbefreiung beantragen mit dem zuständigen Hauptzollamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen · Steuerunterlagen / Belege
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Kostenlos über ELSTER
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Hauptzollamt stellen
Mit Schwerbehindertenausweis oder Kfz-Zulassungsbescheinigung für Elektro-Fahrzeug.
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Prüfung der Voraussetzungen
Zollamt prüft Merkzeichen und persönlichen Nutzungsanteil.
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Steuerbefreiung und Erstattung bereits gezahlter Steuer
Rückwirkend ab Antragsdatum.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schwerbehinderte mit bestimmten Merkzeichen oder Halter von reinen Elektrofahrzeugen (befristet).
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag nicht bei der Zulassung gestellt
- •Schwerbehindertenausweis nicht aktuell
Häufige Ablehnungsgründe
- •Merkzeichen nicht vorhanden
- •Fahrzeug wird überwiegend für andere genutzt (kein persönlicher Bedarf)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Kfz-Steuerbefreiung beantragen?▼
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- ELSTER – Finanzverwaltung
- Datenqualität
- 100 %