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Steuern & Abgaben

Kfz-Steuerbefreiung beantragen

Befreiung von der Kfz-Steuer für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen H, Bl oder aG sowie für Elektrofahrzeuge.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Hauptzollamt stellen

    Mit Schwerbehindertenausweis oder Kfz-Zulassungsbescheinigung für Elektro-Fahrzeug.

  2. 2

    Prüfung der Voraussetzungen

    Zollamt prüft Merkzeichen und persönlichen Nutzungsanteil.

  3. 3

    Steuerbefreiung und Erstattung bereits gezahlter Steuer

    Rückwirkend ab Antragsdatum.

Benötigte Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis mit MerkzeichenPflicht

    Nachweis des Merkzeichens H, Bl oder aG.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag nicht bei der Zulassung gestellt
  • Schwerbehindertenausweis nicht aktuell

Häufige Ablehnungsgründe

  • Merkzeichen nicht vorhanden
  • Fahrzeug wird überwiegend für andere genutzt (kein persönlicher Bedarf)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schwerbehinderte mit bestimmten Merkzeichen oder Halter von reinen Elektrofahrzeugen (befristet).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag nicht bei der Zulassung gestellt
  • Schwerbehindertenausweis nicht aktuell

Häufige Ablehnungsgründe

  • Merkzeichen nicht vorhanden
  • Fahrzeug wird überwiegend für andere genutzt (kein persönlicher Bedarf)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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