Kfz-Steuerbefreiung beantragen
Befreiung von der Kfz-Steuer für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen H, Bl oder aG sowie für Elektrofahrzeuge.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Hauptzollamt stellen
Mit Schwerbehindertenausweis oder Kfz-Zulassungsbescheinigung für Elektro-Fahrzeug.
- 2
Prüfung der Voraussetzungen
Zollamt prüft Merkzeichen und persönlichen Nutzungsanteil.
- 3
Steuerbefreiung und Erstattung bereits gezahlter Steuer
Rückwirkend ab Antragsdatum.
Benötigte Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis mit MerkzeichenPflicht
Nachweis des Merkzeichens H, Bl oder aG.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag nicht bei der Zulassung gestellt
- • Schwerbehindertenausweis nicht aktuell
Häufige Ablehnungsgründe
- • Merkzeichen nicht vorhanden
- • Fahrzeug wird überwiegend für andere genutzt (kein persönlicher Bedarf)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schwerbehinderte mit bestimmten Merkzeichen oder Halter von reinen Elektrofahrzeugen (befristet).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag nicht bei der Zulassung gestellt
- •Schwerbehindertenausweis nicht aktuell
Häufige Ablehnungsgründe
- •Merkzeichen nicht vorhanden
- •Fahrzeug wird überwiegend für andere genutzt (kein persönlicher Bedarf)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.