Erklärung des Austritts aus einer Religionsgemeinschaft mit Körperschaftsstatus gegenüber dem Standesamt oder Amtsgericht, mit Wirkung für die Kirchensteuerpflicht.
Damit wir Kirchenaustritt erklären mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Kirchenaustritt erklären.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Antrag oder schriftliche Anfrage · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Termin beim Standesamt oder Amtsgericht vereinbaren
Je nach Bundesland ist eine andere Stelle zuständig.
Austrittserklärung persönlich abgeben
Gegen Vorlage des Personalausweises und Zahlung einer Gebühr.
Bescheinigung über den Austritt erhalten
Wirksamkeit meist mit Ablauf des folgenden Monats, relevant für die Lohnsteuer.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Mitglieder einer Kirche oder Religionsgemeinschaft, die ihre Mitgliedschaft beenden möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.