Sozialgerichtliche Klage gegen die Ablehnung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach erfolglosem Widerspruchsverfahren.
Damit wir Klage gegen Krankenkasse bei Leistungsablehnung mit dem zuständigen Sozialgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Klage gegen Krankenkasse bei Leistungsablehnung.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Widerspruchsbescheid der Krankenkasse · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Widerspruchsbescheid abwarten
Sozialgerichtliche Klage setzt abgeschlossenes Widerspruchsverfahren voraus.
Klage beim Sozialgericht einreichen
Innerhalb von 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids.
Gerichtsverfahren
Das Sozialgericht entscheidet ohne Gerichtskosten für Versicherte.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Versicherte, deren Widerspruch gegen eine Leistungsablehnung der Krankenkasse abgewiesen wurde.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 10 Monate
Erfolgsquote
ca. 38.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 300 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.