Der kleine Waffenschein erlaubt das Führen von PTB-geprüften Gas- und Schreckschusspistolen in der Öffentlichkeit (§ 10 Abs. 4 WaffG).
Damit wir Kleinen Waffenschein beantragen mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Kleinen Waffenschein beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis · Biometrisches Lichtbild
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
10–50 € je nach Gemeinde
Antrag beim Ordnungsamt stellen
Formular ausfüllen und persönlich abgeben.
Zuverlässigkeitsprüfung
Behörde fordert Bundeszentralregister-Auszug an.
Antrag einreichen
Persönlich, postalisch oder online beim zuständigen Amt einreichen und Bearbeitungsbestätigung aufbewahren.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen ab 18 Jahren ohne Vorstrafen, die Gas-/Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit tragen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Nein, er gilt nur für Schreckschusspistolen mit PTB-Zulassung.