Kandidatur zur Kommunalwahl einreichen beantragen
Einreichung eines Wahlvorschlags (Einzelbewerbung oder Listenwahlvorschlag) für die Kommunalwahl beim Wahlamt.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Kandidatur zur Kommunalwahl einreichen mit dem zuständigen Wahlamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Kandidatur zur Kommunalwahl einreichen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
So gehen Sie vor
- 1
Wahlvorschlag vorbereiten
Mit Zustimmungserklärungen der Bewerber und ggf. Unterstützungsunterschriften.
- 2
Einreichung beim Wahlamt
Innerhalb der gesetzlichen Frist vor dem Wahltag.
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Zulassung durch den Wahlausschuss
Prüfung der formalen und rechtlichen Voraussetzungen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Wahlberechtigte Personen und Parteien/Wählervereinigungen, die zur Kommunalwahl antreten möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Formvorschriften für Wahlvorschläge nicht beachtet (Reihenfolge, Zustimmungserklärungen)
- •Unterstützungsunterschriften nicht fristgerecht gesammelt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Erforderliche Unterstützungsunterschriften nicht erreicht
- •Einreichungsfrist versäumt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 7 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Kandidatur zur Kommunalwahl einreichen?▼
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %