Kündigungsschutzklage einreichen beantragen
Klage gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung beim Arbeitsgericht – muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Kündigungsschutzklage einreichen mit dem zuständigen Arbeitsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Kündigungsschutzklage einreichen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Kündigungsschreiben · Arbeitsvertrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Kostenlos
So gehen Sie vor
- 1
Klagefrist prüfen
Datum des Zugangs der Kündigung feststellen; 3-Wochen-Frist beginnt am Folgetag.
- 2
Klage einreichen
Schriftlich beim Arbeitsgericht oder mündlich zu Protokoll der Rechtsantragstelle; Anwalt empfohlen.
- 3
Güteverhandlung abwarten
Gericht terminiert innerhalb von 2 Wochen eine Güteverhandlung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Arbeitnehmer, die eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erhalten haben und das Arbeitsverhältnis fortsetzen oder eine Abfindung erstreiten möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 62.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •3-Wochen-Klagefrist versäumt
- •Zuständiges Arbeitsgericht falsch gewählt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Klage nach Ablauf der 3-Wochen-Frist eingereicht
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Brauche ich einen Anwalt?▼
In erster Instanz nicht, aber dringend empfohlen.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesagentur für Arbeit
- Datenqualität
- 100 %