Klage gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung beim Arbeitsgericht – muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
Damit wir Kündigungsschutzklage einreichen mit dem zuständigen Arbeitsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Kündigungsschutzklage einreichen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Kündigungsschreiben · Arbeitsvertrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos
Klagefrist prüfen
Datum des Zugangs der Kündigung feststellen; 3-Wochen-Frist beginnt am Folgetag.
Klage einreichen
Schriftlich beim Arbeitsgericht oder mündlich zu Protokoll der Rechtsantragstelle; Anwalt empfohlen.
Güteverhandlung abwarten
Gericht terminiert innerhalb von 2 Wochen eine Güteverhandlung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Arbeitnehmer, die eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erhalten haben und das Arbeitsverhältnis fortsetzen oder eine Abfindung erstreiten möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 62.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In erster Instanz nicht, aber dringend empfohlen.