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Arbeit & Beruf

Kündigungsschutzklage einreichen beantragen

Klage gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung beim Arbeitsgericht – muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Kündigungsschutzklage einreichen mit dem zuständigen Arbeitsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Kündigungsschutzklage einreichen.

Bearbeitung: ca. 3 MonateErfolgsquote: 62.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Kündigungsschreiben · Arbeitsvertrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Klagefrist prüfen

    Datum des Zugangs der Kündigung feststellen; 3-Wochen-Frist beginnt am Folgetag.

  2. 2

    Klage einreichen

    Schriftlich beim Arbeitsgericht oder mündlich zu Protokoll der Rechtsantragstelle; Anwalt empfohlen.

  3. 3

    Güteverhandlung abwarten

    Gericht terminiert innerhalb von 2 Wochen eine Güteverhandlung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Arbeitnehmer, die eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erhalten haben und das Arbeitsverhältnis fortsetzen oder eine Abfindung erstreiten möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Monate

Erfolgsquote

ca. 62.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • 3-Wochen-Klagefrist versäumt
  • Zuständiges Arbeitsgericht falsch gewählt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Klage nach Ablauf der 3-Wochen-Frist eingereicht

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Brauche ich einen Anwalt?

In erster Instanz nicht, aber dringend empfohlen.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesagentur für Arbeit
Datenqualität
100 %

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